Erwerbsnebenkosten: So setzen sich die Kaufnebenkosten beim Immobilienerwerb zusammen

Beim Kauf einer Immobilie in Hessen im Wert von 400.000 Euro müssen sie mit Erwerbsnebenkosten von 55.800 Euro rechnen, das entspricht 13,95 %. Das setzt sich zusammen aus 6% Grunderwerbssteuer, 5,95 % Maklercourtage und 2% Notargebühr.

In Bayern hingegen fallen bei 400.000 Euro nur 36.280 Euro Kaufnebenkosten an (3,5 % Grunderwerb, 3,57 % Makler und 2 % Notar)

Nirgends sind die Grunderwerbssteuern höher als in Schleswig Holstein (6,5 %), in Berlin verlangt der Makler 7,14 % Courtage (incl. MwSt.)

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